Aurimon GmbH

Adresse
Mozartweg 2, 16928 Pritzwalk
Geschäftsführung
Elaine Holm
Elaine Holm, Geschäftsführerin der Aurimon GmbH
Elaine Holm
Ihre persönliche Ansprechpartnerin
Warum Aurimon
  • Mitglied im VDIV BB
  • Zert. Verwalterin §26a WEG
  • Antwort innerhalb 24h
  • DSGVO-konform & verschwiegen
Lieber direkt sprechen? +49 151 42474259 (Mo–Fr 9–17 Uhr)
1 Welche Art von Immobilienportfolio besitzen Sie?
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Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und spätestens 30 Tage nach Abschluss gelöscht, sofern kein Vertragsverhältnis entsteht. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Bewertungen, auf die
wir stolz sind

5,0 · 6 Rezensionen auf Google
Eine sehr kompetente und freundliche Zusammenarbeit mit ganz viel Engagement – kann ich nur empfehlen. Bin sehr zufrieden mit der Hausverwaltung.
Antjevia Google
Endlich eine Hausverwaltung, die erreichbar ist. Anliegen werden schnell bearbeitet, die Kommunikation läuft unkompliziert digital, und man fühlt sich als Mieter ernst genommen.
Sandra FehrmannMieterin · via Google
Digital, persönlich, zuverlässig. Seit Aurimon die Verwaltung meines Objekts übernommen hat, läuft alles strukturiert: Nebenkostenabrechnung transparent, Mieterkommunikation professionell, Unterlagen jederzeit digital verfügbar.
Madlen GapinskiEigentümerin · via Google

Drei vertragliche Zusagen,
die wir schriftlich geben

30 Tage Parallelphase

Wir übernehmen die Verwaltung parallel zu Ihrem aktuellen Dienstleister für 30 Tage – ohne Zusatzkosten. Erst wenn Sie mit Prozessen, Reporting und Erreichbarkeit zufrieden sind, übernehmen wir verbindlich. So stellen Sie sicher, dass kein Mietlauf oder keine Nebenkostenabrechnung in der Übergabe verloren geht.

Festpreis­garantie 24 Monate

Ihr im Verwaltungsvertrag vereinbarter Monatspreis je Einheit bleibt bei unverändertem Leistungsumfang für 24 Monate stabil. Ausgenommen sind gesetzliche Änderungen (z. B. USt-Anpassungen) und portfolioseitige Erweiterungen. Keine versteckten Nebenkosten, keine „IT-Pauschalen“ während der Laufzeit.

3-Monats-Exit-Klausel

Sind Sie nicht zufrieden, können Sie den Verwaltungsvertrag nach den ersten drei Monaten mit vier Wochen Frist kündigen – ohne Angabe von Gründen, ohne Vertragsstrafe. Alle Ihre Daten erhalten Sie in maschinenlesbarem Format (Art. 20 DSGVO – Recht auf Datenportabilität).

Hinweis: Die genauen Bedingungen der drei Zusagen werden vor Vertragsschluss im Einzelverwaltungsvertrag individuell vereinbart. Die hier genannten Zeiträume und Leistungen beziehen sich auf den üblichen Standardvertrag der Aurimon GmbH und können bei komplexen Portfolios (mehrere WEG, Sondereigentum, Gewerbe-Anteile) nach oben korrigiert werden.

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