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Hausverwaltung wechseln

Verwalterwechsel ohne Risiko

Ablauf, Fristen und Vorlagen für den Wechsel Ihrer Hausverwaltung in der Prignitz und den angrenzenden Landkreisen. Für Eigentümergemeinschaften und für Vermieter, die allein entscheiden. Zwei Zusagen geben wir Ihnen schriftlich.

Zwei Wege

Der Verwalterwechsel läuft anders, je nachdem wer entscheidet.

Für eine Eigentümergemeinschaft entscheidet die Versammlung (seit Oktober 2024 auf Beschluss auch rein virtuell), für ein Mietshaus entscheiden Sie. Daran hängen Fristen, Form und Dauer.

Eigentümergemeinschaft

Wenn die WEG wechselt

Wer entscheidet
Die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit
Rechtsgrundlage
§ 26 ff. WEG
Vertragsende
Spätestens sechs Monate nach der Abberufung
Form
Beschluss, Protokoll, einmonatige Anfechtungsfrist
Typische Dauer
Drei bis sechs Monate
Leitfaden für die WEG

Vermieter

Wenn Sie allein entscheiden

Wer entscheidet
Sie als Eigentümer, ohne Versammlung
Rechtsgrundlage
Dienstvertrag nach BGB
Kündigungsfrist
Vertraglich, meist drei Monate
Form
Nicht vorgeschrieben, schriftlich per Einschreiben empfohlen
Typische Dauer
In der Regel vier bis sechs Wochen bis zum Start
Leitfaden für Vermieter

Der Ablauf

Fünf Schritte, und Sie müssen nichts nachhalten.

  1. Erstgespräch und Objektaufnahme

    Wir sehen uns Objekt und Unterlagen an und sagen Ihnen verbindlich, was die Verwaltung kostet. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein und zahlen nichts im Voraus.

  2. Angebot mit Festpreis

    Sie erhalten das schriftliche Angebot. Der Monatspreis je Einheit bleibt bei unverändertem Leistungsumfang für 24 Monate stabil.

  3. Beschluss oder Kündigung

    Als Gemeinschaft beschließen Sie Abberufung und Neubestellung in der Versammlung. Als Vermieter kündigen Sie Ihren Verwaltervertrag selbst. Beschlussmuster und Kündigungsvorlage bekommen Sie von uns.

  4. Übergabe und Datenübernahme

    Datenübernahme, Unterlagen-Check und Einarbeitung beginnen bis zu 30 Tage vor Bestellungsbeginn, ohne Zusatzkosten. So geht kein Mietlauf und keine Nebenkostenabrechnung verloren.

  5. Erster Verwaltungstag mit Portal

    Ihre Zugänge sind ab dem ersten Tag eingerichtet. Jede Buchung und jeden Beleg sehen Sie im Portal.

Checkliste

Was bis zum Wechsel zu klären ist

Die vollständige Checkliste mit Fristen und Unterlagen schicken wir Ihnen zu, zusammen mit Beschlussmuster und Kündigungsvorlage.

Checkliste anfordern

  • Kündigungsfrist und Laufzeit im bestehenden Verwaltervertrag prüfen
  • Bei automatischer Verlängerung: Frist notieren, bevor sie abläuft
  • Als WEG den Termin der nächsten Eigentümerversammlung klären
  • Nach dem Erstgespräch ein verbindliches Angebot einholen
  • Beschluss fassen oder kündigen, mit unseren Vorlagen
  • Übergabe der Unterlagen anfordern, den Check übernehmen wir
  • Portalzugänge zum ersten Verwaltungstag einrichten lassen

Ihr Wechsel ohne Risiko

Zwei vertragliche Zusagen, die wir schriftlich geben

Zusage 1

30 Tage strukturierte Übergabe

Datenübernahme, Unterlagen-Check und Einarbeitung beginnen bis zu 30 Tage vor Bestellungsbeginn, ohne Zusatzkosten. So geht in der Übergabe kein Mietlauf und keine Nebenkostenabrechnung verloren, und Sie haben durchgehend einen Ansprechpartner.

Zusage 2

Festpreisgarantie 24 Monate

Ihr im Verwaltungsvertrag vereinbarter Monatspreis je Einheit bleibt bei unverändertem Leistungsumfang für 24 Monate stabil. Ausgenommen sind gesetzliche Änderungen (z. B. Anpassungen der Umsatzsteuer) und Erweiterungen Ihres Bestands. Keine versteckten Nebenkosten, keine „IT-Pauschalen“ während der Laufzeit.

Hinweis: Die genauen Bedingungen werden vor Vertragsschluss im Einzelverwaltungsvertrag individuell vereinbart. Die genannten Zeiträume beziehen sich auf den üblichen Standardvertrag und können bei komplexen Portfolios nach oben korrigiert werden.

Fristen und Rechtsgrundlagen

Was Beiräte und Vermieter vor dem Verwalterwechsel fragen.

Braucht die Eigentümergemeinschaft einen wichtigen Grund, um den Verwalter abzuberufen?

Nein. Seit der WEG-Reform 2020 kann die Gemeinschaft den Verwalter jederzeit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG). Eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt, ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, auch wenn er eigentlich länger liefe.

Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?

Bei einer Eigentümergemeinschaft liegen zwischen Entscheidung und Wechsel typischerweise drei bis sechs Monate: Einladung zur Versammlung mit drei Wochen Frist, Beschlussfassung, einmonatige Anfechtungsfrist, Übergabe und Einarbeitung. Als Vermieter geht es schneller, dort bestimmt allein die Kündigungsfrist Ihres Vertrags den Zeitpunkt.

Was, wenn die nächste Eigentümerversammlung erst in einem Jahr ist?

Dann können Sie eine außerordentliche Versammlung verlangen. Nach § 24 Abs. 2 WEG genügt dafür das Verlangen in Textform von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer (nach Köpfen) unter Angabe von Zweck und Gründen. Einladen muss der amtierende Verwalter; fehlt er oder weigert er sich pflichtwidrig, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, sein Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen (§ 24 Abs. 3 WEG).

Muss der alte Verwalter die Unterlagen herausgeben?

Ja. Die Herausgabepflicht folgt aus dem Verwaltervertrag (§§ 675, 667 BGB). Dazu gehören Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Versicherungsunterlagen, Handwerkerverträge, die Beschlusssammlung und alle laufenden Vorgänge. Wir prüfen die Übergabe auf Vollständigkeit und melden uns, wenn etwas fehlt.

Was kostet der Wechsel selbst?

Für die Gemeinschaft nichts. Der bisherige Verwalter darf keine Abschlussgebühr berechnen, laufende Leistungen wie die Jahresabrechnung werden anteilig verrechnet. Bei uns beginnen Datenübernahme und Einarbeitung bis zu 30 Tage vor dem ersten Verwaltungstag, ohne Zusatzkosten.

Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter?

Das steht in Ihrem Verwaltervertrag, üblich sind drei Monate zum Quartals- oder Jahresende. Eine Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, schriftlich per Einschreiben ist trotzdem der sichere Weg. Achten Sie auf eine automatische Verlängerung: Wer die Frist verpasst, hängt oft ein weiteres Jahr im alten Vertrag.

Die Angaben geben den Rechtsstand nach der WEG-Reform 2020 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ausführlich stehen sie in unserem Leitfaden zum WEG-Verwalterwechsel.

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