Was wir für Ihr
Mietshaus übernehmen.

Mieteingänge und Mahnwesen

Wir überwachen die Mieteingänge, gehen Rückständen nach und halten Sie über offene Posten auf dem Laufenden.

Betriebskostenabrechnung

Jährliche Abrechnung nach BetrKV, fristgerecht erstellt und mit bereitgehaltenen Belegen für die Einsicht Ihrer Mieter.

Mietanpassungen

Wir prüfen, ob und in welchem Rahmen eine Anpassung möglich ist, und bereiten sie formgerecht vor.

Mieterkorrespondenz

Ihre Mieter haben eine feste Ansprechpartnerin. Sie bekommen davon nur mit, was Sie wissen müssen.

Neuvermietung mit Bonitätsprüfung

Von der Mietersuche über die sorgfältige Bonitätsprüfung bis zum unterschriebenen Vertrag.

Instandhaltung und Handwerker

Wir beauftragen, koordinieren und kontrollieren – und kümmern uns um Reparaturen, bevor sie teuer werden.

Wohnungsabnahme und -übergabe

Protokollierte Übergaben vor Ort – der Termin, den Sie aus der Ferne nicht selbst wahrnehmen können.

Digitale Ablage

Verträge, Abrechnungen und Instandhaltungshistorie jederzeit im Eigentümer-Portal einsehbar, DSGVO-konform auf deutschen Servern.

Ihr Haus steht hier.
Sie müssen es nicht.

Wenn Sie geerbt haben

Ein Mietshaus in der Prignitz zu erben, ohne in der Nähe zu wohnen, bedeutet zunächst vor allem Fragen: Wer spricht mit den Mietern? Wer öffnet dem Handwerker? Wer rechnet die Betriebskosten ab? Wir übernehmen den laufenden Betrieb, damit Sie in Ruhe entscheiden können, was langfristig mit dem Objekt geschehen soll.

Wenn Sie als Kapitalanleger investiert haben

Sie haben das Objekt gekauft, weil die Zahlen stimmen – nicht, um Handwerkertermine zu koordinieren. Sie bekommen von uns die Auswertung, die Sie für Ihre Entscheidungen brauchen, und ansonsten Ruhe.

Wenn Sie weggezogen sind

Viele Eigentümer haben ihr Haus behalten, als sie die Region verlassen haben. Was aus der Ferne über Jahre funktioniert hat, wird spätestens beim ersten größeren Mieterwechsel oder Wasserschaden aufwendig. Genau dort setzen wir an.

Vor Ort
Übergaben, Handwerker, Begehungen
Für Sie
Eine feste Ansprechpartnerin
Jederzeit
Unterlagen im Eigentümer-Portal
Hauptsitz
Pritzwalk, Prignitz
Objektbegehungen und Vor-Ort-Termine organisieren wir nach Vereinbarung.

Transparent von Anfang an.

Der Wechsel

Wir koordinieren die Übergabe mit Ihrem bisherigen Verwalter und sorgen für einen Übergang ohne Informationsverluste. In der Regel übernehmen wir die Verwaltung innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Auftragserteilung. Wie der Wechsel im Einzelnen abläuft, steht in unserem Leitfaden zum Verwaltungswechsel.

Die Kosten

Die Verwaltungskosten richten sich nach Art und Umfang der Verwaltung sowie der Anzahl der Einheiten. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot – ohne versteckte Gebühren. Einen Überblick über die marktüblichen Abrechnungsmodelle geben wir im Beitrag Was kostet eine Mietverwaltung?.

Wichtig für Ihre Kalkulation:Die Kosten der Verwaltung gehören bei Wohnraum nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Sie tragen sie als Eigentümer selbst. Zur steuerlichen Behandlung fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung – dieser Hinweis ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Übernahme
4–6 Wochen
Angebot
Individuell nach Erstgespräch
Verwaltungskosten
Nicht umlagefähig

Was Vermieter uns
am häufigsten fragen.

Verwalten Sie mein Mietshaus auch, wenn ich nicht in der Region wohne?

Ja. Ein großer Teil der von uns betreuten Mietshäuser gehört Eigentümern, die nicht vor Ort wohnen – etwa nach einem Erbfall oder als Kapitalanlage. Wir übernehmen alles, was Präsenz erfordert: Wohnungsübergaben, Handwerkertermine, Objektbegehungen und die Ansprache Ihrer Mieter. Sie sehen jeden Vorgang im Eigentümer-Portal.

Was gehört bei Ihnen zur Mietverwaltung?

Mieteingangskontrolle und Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung nach BetrKV, Mietanpassungen, die gesamte Mieterkorrespondenz, Bonitätsprüfung neuer Mieter, Wohnungsabnahme und -übergabe sowie die Koordination von Instandhaltung und Handwerkern.

Sind die Kosten der Mietverwaltung auf die Mieter umlagefähig?

Nein. Die Kosten der Verwaltung gehören bei Wohnraum ausdrücklich nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Sie tragen sie als Eigentümer selbst, können sie aber in der Regel steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Wie läuft der Wechsel von meiner bisherigen Verwaltung ab?

Wir koordinieren die Übergabe mit dem bisherigen Verwalter und sorgen für einen Übergang ohne Informationsverluste. Nach dem Erstgespräch und der Auftragserteilung übernehmen wir die Verwaltung in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.

Ab welcher Objektgröße übernehmen Sie ein Mietshaus?

Wir betreuen Mietshäuser unterschiedlicher Größe. Sprechen Sie uns mit Ihrem Objekt an – im Erstgespräch klären wir, ob wir zueinander passen, und Sie erhalten ein individuelles Angebot.

Sprechen wir über
Ihr Mietshaus.

Im Erstgespräch klären wir unverbindlich, was Sie abgeben möchten und was wir für Sie übernehmen können.

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