Aurimon

Was wir für Ihre
Eigentumswohnung übernehmen.

Mieteingänge und Mahnwesen

Wir überwachen die Miete, gehen Rückständen nach und halten Sie über offene Posten auf dem Laufenden.

Nebenkostenabrechnung

Aus der Jahresabrechnung der WEG leiten wir die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter ab, nach BetrKV und fristgerecht.

Hausgeld

Wir zahlen das Hausgeld pünktlich an die Gemeinschaft und prüfen Sonderumlagen.

Eigentümerversammlung

Auf Wunsch prüfen wir Einladung und Beschlussvorlagen. Soweit die Gemeinschaftsordnung unsere Vertretung zulässt, vertreten wir Sie mit einer Vollmacht in Textform in der Eigentümerversammlung.

Mieterwechsel

Mietersuche mit Bonitätsprüfung, Mietvertrag, protokollierte Wohnungsübergabe und Kautionsabrechnung.

Reparaturen in der Wohnung

Wir beauftragen Handwerker für Schäden im Sondereigentum und stimmen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum mit der WEG-Verwaltung ab.

Mietanpassungen

Wir prüfen, ob und in welchem Rahmen eine Anpassung möglich ist, und bereiten sie formgerecht vor.

Jahresübersicht

Einmal im Jahr erhalten Sie eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die Sie an Ihre Steuerberatung weitergeben können.

Für Kapitalanleger, die die Vermietung nicht selbst betreuen wollen.

Wenn Sie als Kapitalanleger investiert haben

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Gegenüber: den Mieter und die Eigentümergemeinschaft. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Haus, nicht um Ihr Mietverhältnis. Diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung.

Wenn Sie geerbt haben

Wir übernehmen die laufende Vermietung, rechnen die Nebenkosten mit dem Mieter ab und achten darauf, dass nur umlagefähige Kosten aus der WEG-Abrechnung beim Mieter landen. Alle Belege liegen im Eigentümerportal.

Wenn Sie weggezogen sind

Liegt Ihre Wohnung in einer Gemeinschaft, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen, kommen beide Abrechnungen aus einer Hand. Wir verwalten aber auch Wohnungen in Gemeinschaften mit einem anderen Verwalter.

Für Sie
Eine feste Ansprechpartnerin
Jederzeit
Unterlagen im Eigentümerportal
Hauptsitz
Pritzwalk, Prignitz
Objektbegehungen und Vor-Ort-Termine organisieren wir nach Vereinbarung.

Was der Wechsel kostet
und wie lange er dauert.

Der Wechsel

Für den Wechsel kündigen Sie den bestehenden Verwaltungsvertrag zum vereinbarten Termin. Wir übernehmen Mietvertrag, Kautionsnachweis, Abrechnungen und Kontakte, informieren Ihren Mieter über die neue Ansprechpartnerin und stimmen uns mit der WEG-Verwaltung ab. Wie der Wechsel im Einzelnen abläuft, steht in unserem Leitfaden zum Verwaltungswechsel, die Stolpersteine im Beitrag zu den häufigsten Fehlern beim Verwalterwechsel.

Die Kosten

Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Wohnungen und dem vereinbarten Leistungsumfang. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot, ohne versteckte Gebühren.

Übernahme
4–6 Wochen
Angebot
Individuell nach Erstgespräch

Was Kapitalanleger uns
am häufigsten fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentums- und WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft und betreut das Gemeinschaftseigentum. Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet für Sie als einzelnen Eigentümer und kümmert sich um Ihre Wohnung, Ihren Mieter und die Abrechnung.

Brauche ich eine Sondereigentumsverwaltung, wenn es schon einen WEG-Verwalter gibt?

Der WEG-Verwalter ist nur für die Gemeinschaft zuständig. Mietvertrag, Mietersuche und die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter gehören nicht zu seinen Aufgaben. Diese übernimmt die Sondereigentumsverwaltung.

Sind die Kosten auf den Mieter umlagefähig?

Nein. Die Kosten der Verwaltung gehören bei Wohnraum nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Sie tragen sie als Eigentümer selbst.

Verwalten Sie auch eine einzelne Wohnung?

Ja. Die Sondereigentumsverwaltung ist genau dafür gedacht: für eine oder mehrere vermietete Eigentumswohnungen.

Ich wohne nicht in der Region. Ist das ein Problem?

Nein. Wohnungsübergaben, Handwerkertermine und der Kontakt zu Ihrem Mieter laufen über uns. Abrechnungen und Belege sehen Sie jederzeit im Eigentümerportal.

Sprechen wir über
Ihre Eigentumswohnung.

Im Erstgespräch klären wir Lage, Mietverhältnis und den gewünschten Leistungsumfang für Ihre Wohnung.

Erstgespräch vereinbaren →
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