Mieteingänge und Mahnwesen
Wir überwachen die Miete, gehen Rückständen nach und halten Sie über offene Posten auf dem Laufenden.
Die Sondereigentumsverwaltung betreut Ihre einzelne Eigentumswohnung: Mieter, Miete, Nebenkostenabrechnung und den Kontakt zur WEG-Verwaltung. Das Gemeinschaftseigentum verwaltet weiterhin der WEG-Verwalter; wir vertreten Ihre Interessen als Eigentümer. Was aus der Ferne digital geht und was Präsenz braucht, steht im Beitrag Mietshaus aus der Ferne verwalten.
Wir überwachen die Miete, gehen Rückständen nach und halten Sie über offene Posten auf dem Laufenden.
Aus der Jahresabrechnung der WEG leiten wir die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter ab, nach BetrKV und fristgerecht.
Wir zahlen das Hausgeld pünktlich an die Gemeinschaft und prüfen Sonderumlagen.
Auf Wunsch prüfen wir Einladung und Beschlussvorlagen. Soweit die Gemeinschaftsordnung unsere Vertretung zulässt, vertreten wir Sie mit einer Vollmacht in Textform in der Eigentümerversammlung.
Mietersuche mit Bonitätsprüfung, Mietvertrag, protokollierte Wohnungsübergabe und Kautionsabrechnung.
Wir beauftragen Handwerker für Schäden im Sondereigentum und stimmen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum mit der WEG-Verwaltung ab.
Wir prüfen, ob und in welchem Rahmen eine Anpassung möglich ist, und bereiten sie formgerecht vor.
Einmal im Jahr erhalten Sie eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die Sie an Ihre Steuerberatung weitergeben können.
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Gegenüber: den Mieter und die Eigentümergemeinschaft. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Haus, nicht um Ihr Mietverhältnis. Diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung.
Wir übernehmen die laufende Vermietung, rechnen die Nebenkosten mit dem Mieter ab und achten darauf, dass nur umlagefähige Kosten aus der WEG-Abrechnung beim Mieter landen. Alle Belege liegen im Eigentümerportal.
Liegt Ihre Wohnung in einer Gemeinschaft, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen, kommen beide Abrechnungen aus einer Hand. Wir verwalten aber auch Wohnungen in Gemeinschaften mit einem anderen Verwalter.
Für den Wechsel kündigen Sie den bestehenden Verwaltungsvertrag zum vereinbarten Termin. Wir übernehmen Mietvertrag, Kautionsnachweis, Abrechnungen und Kontakte, informieren Ihren Mieter über die neue Ansprechpartnerin und stimmen uns mit der WEG-Verwaltung ab. Wie der Wechsel im Einzelnen abläuft, steht in unserem Leitfaden zum Verwaltungswechsel, die Stolpersteine im Beitrag zu den häufigsten Fehlern beim Verwalterwechsel.
Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Wohnungen und dem vereinbarten Leistungsumfang. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot, ohne versteckte Gebühren.
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft und betreut das Gemeinschaftseigentum. Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet für Sie als einzelnen Eigentümer und kümmert sich um Ihre Wohnung, Ihren Mieter und die Abrechnung.
Der WEG-Verwalter ist nur für die Gemeinschaft zuständig. Mietvertrag, Mietersuche und die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter gehören nicht zu seinen Aufgaben. Diese übernimmt die Sondereigentumsverwaltung.
Nein. Die Kosten der Verwaltung gehören bei Wohnraum nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Sie tragen sie als Eigentümer selbst.
Ja. Die Sondereigentumsverwaltung ist genau dafür gedacht: für eine oder mehrere vermietete Eigentumswohnungen.
Nein. Wohnungsübergaben, Handwerkertermine und der Kontakt zu Ihrem Mieter laufen über uns. Abrechnungen und Belege sehen Sie jederzeit im Eigentümerportal.
Weitere Leistungen: Unsere Leistungen im Überblick · WEG-Verwaltung · Hausverwaltung Prignitz