Hausgeld und Konten
Wir überwachen die Hausgeldeingänge, mahnen Rückstände an und führen die Konten der Gemeinschaft getrennt vom eigenen Vermögen.
Wir verwalten Ihre Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Wir bereiten die Eigentümerversammlung vor und leiten sie, setzen Beschlüsse um, erstellen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung und kümmern uns um die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Wie ein Verwalterwechsel abläuft, steht auf der Seite Verwalterwechsel.
Wir überwachen die Hausgeldeingänge, mahnen Rückstände an und führen die Konten der Gemeinschaft getrennt vom eigenen Vermögen.
Nach § 28 WEG, dazu der jährliche Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage.
Einladung mit Tagesordnung, Leitung der Versammlung und Niederschrift, in Präsenz, hybrid oder virtuell.
Wir setzen Beschlüsse fristgerecht um und führen die Beschluss-Sammlung.
Wir holen Angebote ein, beauftragen Fachbetriebe und überwachen die Arbeiten am Gemeinschaftseigentum.
Wir betreuen die Gebäudeversicherung und wickeln Schäden mit Versicherern und Handwerkern ab.
Hausmeister, Reinigung, Winterdienst und Wartung: Wir schließen die Verträge im Namen der Gemeinschaft und kontrollieren die Leistung.
Beirat und Eigentümer sehen Abrechnungen, Protokolle und Belege jederzeit im Eigentümerportal.
Mindestens einmal im Jahr lädt der Verwalter zur Versammlung ein (§ 24 WEG). Wir versenden Einladung und Unterlagen rechtzeitig, leiten die Versammlung und schicken die Niederschrift zeitnah. Hat die Gemeinschaft es beschlossen, können Eigentümer auch online teilnehmen.
Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters grundsätzlich zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Eine Ausnahme gilt, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt ist und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer eine zertifizierte Verwaltung verlangt. Bei uns verantwortet Elaine Holm, zertifizierte Verwalterin nach § 26a WEG, die Verwaltung.
Ein Verwalterwechsel braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung über Abberufung und Neubestellung. Wir bereiten die Beschlussvorlage vor, stimmen die Übergabe mit dem bisherigen Verwalter ab und übernehmen Unterlagen, Konten und laufende Verträge. Wie der Wechsel im Einzelnen abläuft, steht in unserem Leitfaden zum Verwaltungswechsel, die Stolpersteine im Beitrag zu den häufigsten Fehlern beim Verwalterwechsel.
Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Einheiten, dem Zustand des Objekts und dem vereinbarten Leistungsumfang. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot, ohne versteckte Gebühren.
Die Bestellung gilt höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Eine erneute Bestellung ist möglich.
Ja. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Abberufung jederzeit möglich (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach. Den Ablauf beschreiben wir auf der Seite Verwalterwechsel.
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft und betreut das Gemeinschaftseigentum. Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet für einzelne Eigentümer und kümmert sich um die vermietete Wohnung, den Mieter und die Abrechnung.
Die Gemeinschaft kann beschließen, dass Eigentümer online teilnehmen. Wir führen Versammlungen in Präsenz, hybrid oder virtuell durch, je nach Beschlusslage.
Zunächst reichen die Zahl der Einheiten, das Baujahr, die letzte Jahresabrechnung und der aktuelle Wirtschaftsplan. Alles Weitere klären wir im Erstgespräch.
Weitere Leistungen: Unsere Leistungen im Überblick · Sondereigentumsverwaltung · Hausverwaltung Prignitz