Aurimon

Was wir für Ihre
Gemeinschaft übernehmen.

Hausgeld und Konten

Wir überwachen die Hausgeldeingänge, mahnen Rückstände an und führen die Konten der Gemeinschaft getrennt vom eigenen Vermögen.

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Nach § 28 WEG, dazu der jährliche Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage.

Eigentümerversammlung

Einladung mit Tagesordnung, Leitung der Versammlung und Niederschrift, in Präsenz, hybrid oder virtuell.

Beschlussumsetzung

Wir setzen Beschlüsse fristgerecht um und führen die Beschluss-Sammlung.

Erhaltung und Instandsetzung

Wir holen Angebote ein, beauftragen Fachbetriebe und überwachen die Arbeiten am Gemeinschaftseigentum.

Versicherungen und Schäden

Wir betreuen die Gebäudeversicherung und wickeln Schäden mit Versicherern und Handwerkern ab.

Verträge und Dienstleister

Hausmeister, Reinigung, Winterdienst und Wartung: Wir schließen die Verträge im Namen der Gemeinschaft und kontrollieren die Leistung.

Beirat und Eigentümerportal

Beirat und Eigentümer sehen Abrechnungen, Protokolle und Belege jederzeit im Eigentümerportal.

Verwaltung, die der Beirat nachprüfen kann.

Eigentümerversammlung

Mindestens einmal im Jahr lädt der Verwalter zur Versammlung ein (§ 24 WEG). Wir versenden Einladung und Unterlagen rechtzeitig, leiten die Versammlung und schicken die Niederschrift zeitnah. Hat die Gemeinschaft es beschlossen, können Eigentümer auch online teilnehmen.

Zertifizierte Verwalterin

Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters grundsätzlich zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Eine Ausnahme gilt, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt ist und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer eine zertifizierte Verwaltung verlangt. Bei uns verantwortet Elaine Holm, zertifizierte Verwalterin nach § 26a WEG, die Verwaltung.

Versammlung
Präsenz, hybrid oder virtuell
Für Sie
Eine feste Ansprechpartnerin
Jederzeit
Unterlagen im Eigentümerportal
Hauptsitz
Pritzwalk, Prignitz
Objektbegehungen und Vor-Ort-Termine organisieren wir nach Vereinbarung.

Was der Wechsel kostet
und wie lange er dauert.

Der Wechsel

Ein Verwalterwechsel braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung über Abberufung und Neubestellung. Wir bereiten die Beschlussvorlage vor, stimmen die Übergabe mit dem bisherigen Verwalter ab und übernehmen Unterlagen, Konten und laufende Verträge. Wie der Wechsel im Einzelnen abläuft, steht in unserem Leitfaden zum Verwaltungswechsel, die Stolpersteine im Beitrag zu den häufigsten Fehlern beim Verwalterwechsel.

Die Kosten

Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Einheiten, dem Zustand des Objekts und dem vereinbarten Leistungsumfang. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot, ohne versteckte Gebühren.

Übernahme
4–6 Wochen
Angebot
Individuell nach Erstgespräch

Was Eigentümergemeinschaften uns
am häufigsten fragen.

Wie lange wird ein WEG-Verwalter bestellt?

Die Bestellung gilt höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Eine erneute Bestellung ist möglich.

Kann die Gemeinschaft den bisherigen Verwalter jederzeit abberufen?

Ja. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Abberufung jederzeit möglich (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach. Den Ablauf beschreiben wir auf der Seite Verwalterwechsel.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft und betreut das Gemeinschaftseigentum. Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet für einzelne Eigentümer und kümmert sich um die vermietete Wohnung, den Mieter und die Abrechnung.

Finden Eigentümerversammlungen auch online statt?

Die Gemeinschaft kann beschließen, dass Eigentümer online teilnehmen. Wir führen Versammlungen in Präsenz, hybrid oder virtuell durch, je nach Beschlusslage.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?

Zunächst reichen die Zahl der Einheiten, das Baujahr, die letzte Jahresabrechnung und der aktuelle Wirtschaftsplan. Alles Weitere klären wir im Erstgespräch.

Sprechen wir über
Ihre Gemeinschaft.

Im Erstgespräch klären wir Größe und Zustand Ihrer Gemeinschaft und den gewünschten Leistungsumfang.

Erstgespräch vereinbaren →
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